Kündigungsschutzklage Voraussetzungen

Es ist sinnvoll, eine Kündigungsschutzklage anzuwenden, wenn ein Kündigungsschutz besteht. Kündigungsschutzklage Voraussetzungen beinhaltet drei Dinge, die hierbei beachtet werden müssen. Zum einen muss das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestehen und der Arbeitgeber muss in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen. Nur so fällt dieser aus der Kleinbetrieb Regel heraus. Ein Arbeitsverhältnis gilt auch für geringfügig Beschäftigte, da auch sie den Kündigungsschutz genießen. Hierbei entstehen nur abweichende Regelungen für die Sozialversicherung. Geht es jedoch um die arbeitsrechtliche Beurteilung sind alle anderen Arbeitnehmer gleichgestellt und haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Kündigungsschutzklage Voraussetzungen – Beginn des Kündigungsschutzes

Erst nach einer Laufzeit von sechs Monaten beginnt automatisch der Kündigungsschutz. Auch, setzt dieser Kündigungsschutz ein, wenn die Probezeit verlängert wird. Anders sieht es aus, wenn die Kündigung am letzten Tag der Probezeit zugestellt wird und das Arbeitsverhältnis nach sechs Monaten und 14 Tagen endet. Anders wird es jedoch, wenn es um die Berechnung der Arbeitnehmeranzahl geht. Nach dem Kündigungsgesetz gilt nur die Kündigungsschutzklage, wenn in der Regel 10 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt sind. Ansonsten fällt diese Regelung weg. Azubis zählen bei der Berechnung nicht mit.

Kündigungsschutzklage Voraussetzungen Klagefrist

Damit ein Arbeitnehmer schnell darüber informiert wird, ob sein Arbeitsverhältnis weiterbesteht, hat der Gesetzgeber hierfür eine sogenannte Klagefrist eingeführt. Eine Kündigungsschutzklage muss hierbei einige Kündigungsschutzklage Voraussetzungen erfüllen. Sie muss binnen 3 Wochen nach Entgegennahme des Kündigungsschreibens beim Arbeitsgericht eingehen. Versäumt der Arbeitnehmer dies, dann gilt die ausgestellte Kündigung als wirksam. Oftmals gibt es Schwierigkeiten, wenn es um die Fristberechnung geht, dann wenn Wochenende oder Feiertage mit einwirken, kann es schnell dazu führen, dass man sich verrechnet. Bei den Kündigungsschutzklage Voraussetzungen gibt es unter anderem die Möglichkeit, nach Versäumen der Frist unter ganz besonderen Voraussetzungen die Kündigungsschutzklage dennoch einzureichen.

Kündigungsschutzklage Voraussetzungen – Klageziel

Oftmals, wenn die Kündigungsschutzklage Voraussetzungen erfüllt sind, geht es hierbei nicht mehr darum, das Arbeitsverhältnis wiederaufzunehmen. Meistens möchten die Arbeitnehmer nur noch eine Abfindung erhalten. In den meisten Fällen ist es so, dass der Arbeitsplatz gegen Zahlung einer Abfindung aufgegeben wird. Hierbei bestätigt das Arbeitsgereicht, dass hierbei festgestellt wird, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wird, sondern weiterhin fortbesteht. Anders sieht es aus, wenn das Gericht die Kündigung für wirksam erklärt, dann hat der Arbeitnehmer meist kein Recht auf Abfindung.