Kündigungsschutzklage Kosten

Für jeden Arbeitnehmer ist es nicht einfach, wenn er vom Arbeitgeber eine Kündigung erhält. Der gekündigte Arbeitnehmer muss innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung entscheiden, ob er diese annimmt oder sich dagegen wehrt. Wird innerhalb der drei Wochen Frist keine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht, dann gilt die Kündigung als wirksam. Ist man jedoch in einer Rechtsschutzversicherung, sollte man sich bei einer schriftlichen Kündigung sofort an diese wenden und sich dort einen Anwalt zu Hilfe nehmen. Einige Anwälte besitzen Verträge mit Rechtsschutzversicherungen, so dass der Weg zum Anwalt sofort gewählt werden kann. Es gilt immer, so schnell wie möglich zu handeln, sobald eine Kündigung erfolgt ist.

Kündigungsschutzklage Kosten – die erste Instanz vor Gericht

Die Kündigungsschutzklage Kosten können hierbei unterschiedlich ausfallen. Sofern keine Rechtsschutzversicherung besteht, sollte man sich genau überlegen, ob man klagt und einen Anwalt beauftragt oder nicht. Die erste Instanz vor dem Arbeitsgericht beinhaltet eine Besonderheit, denn jede Seite muss hierbei ihren Anwalt selbst bezahlen. Möchte man bei der Kündigungsschutzklage Kosten sparen, dann könnte man rein theoretisch als Arbeitnehmer sich alleine vor dem Arbeitsgericht vertreten. Es herrscht somit kein Anwaltszwang vor dem Arbeitsgericht. Einziges Risiko besteht darin, dass man sich an den Gerichtsgebühren beteiligen muss.

Kündigungsschutzklage Kosten – Nutzen-Risiko

Der gekündigte Arbeitnehmer muss also nun die Wahl treffen, ob sich das Kostenrisiko lohnt, und daraus ein möglicher Erfolg abzuwägen ist. Bei der Kündigungsschutzklage Kosten gilt es auch abzuklären, ob der Arbeitnehmer nach Erfolg überhaupt in das Unternehmen zurückkehren möchte. Meist geht es nur noch um eine Abfindung, von denen noch, die Anwaltskosten abzuziehen sind. Auch die Gerichtsgebühren sollten hierbei nicht vergessen werden.

Kündigungsschutzklage Kosten – wie hoch sind die Gerichtsgebühren?

Geht es um die Berechnung der Kündigungsschutzklage Kosten, dann fallen hierbei einige Gebühren an. Bedient man sich keines Anwalts, so fallen nur noch die Gerichtsgebühren an. Diese Gebühren richten sich nach dem sogenannten Streitwert. Als Streitwert einer Kündigungsschutzklage wird hier der Quartalverdienst, sprich in der Regel drei Bruttomonatsverdienste hergenommen. Hat also ein Arbeitnehmer, der gekündigt wurde einen Monatsverdienst von 2000 €, dann liegt der Streitwert bei 6000 €. Je höher der monatliche Verdienst liegt, umso höher wird auch der Streitwert. Das bedeutet aber nicht, dass jetzt die Gebühren bei 2000 oder mehr Euro liegen müssen. Bei einer Kündigungsschutzklage Kosten wird der Streitwert nur her genommen, um daraus eine Gebühr errechnen zu können. Kommt es dann noch zu einem Urteil, fallen zweimal die Gebühren an. Komplett bedeutet dies bei einem Bruttomonatsverdienst von 2000 €, dass ca. 330 € an Gerichtskosten anfallen. Diese Staffeln sich nach oben hin.

Kündigungsschutzklage Kosten Anwalt

Besitzt man keine Rechtsschutzversicherung, dann kommen neben den Gerichtsgebühren auch noch die Anwaltskosten hinzu. Auch diese errechnen sich aus dem sogenannten Streitwert und werden pauschal mit Prozentsätzen errechnet. Hierbei hat jeder Anwalt seine eigenen Prozentsätze.