Kündigungsschutzklage Krankheit

Ist es rechtens, dass der Arbeitgeber einen kündigen darf, während der Arbeitnehmer krank ist? Es ist sicherlich bekannt, dass eine Kündigung, die während der Krankheit eines Arbeitnehmers ausgesprochen wird, unwirksam ist. Leider ist das ein häufig verbreitete Irrtum, denn genau das Gegenteil ist der Fall. Kündigungen dürfen auch dann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer zur Zeit arbeitsunfähig ist. Auch, wenn dem Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben noch während seiner Erkrankung zugeht, so bedeutet dies nicht, dass die Kündigung deshalb unwirksam ist. Daher sollten Arbeitnehmer nicht mit Hilfe einer Krankschreibung sich vor einer Kündigung schützen.

Kündigungsschutzklage Krankheit wegen der Krankheit kündigen

Doch wie sieht es aus, wenn der Arbeitgeber die Kündigung nicht nur während der Krankheit ausspricht sondern genau wegen dieser eine Kündigung überhaupt ausstellt? Bei einer Kündigung wegen Krankheit geht es um den Grund der Kündigung und damit um die Frage, ob dieser Grund auch gesetzlich durchgehalten werden kann. Diese Frage regelt unter anderem das Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitgeber hat die Pflicht die Wirksamkeit der Kündigung nach den Maßstäben des Kündigungsschutzgesetzes rechtfertigen zu können. Liegt somit bei der Aussprache eine Kündigung keine verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder personenbedingte Kündigung vor, so ist es schnell ersichtlich, dass die Kündigung hierbei unwirksam wird. Ist der Arbeitnehmer längerfristig krank oder dauernd krank oder hat ständig häufig kurze Erkrankungen, dann kann dies als personenbedingte Kündigung angesehen werden. Ist nicht sicher, ob solch eine ausgesprochene Kündigung auch wirklich wirksam ist, ist es ratsam einen Anwalt über das Thema Kündigungsschutzklage Krankheit zu informieren und sich dort rechtliche Hilfe einzuholen.

Kündigungsschutzklage Krankheit unzulässige Diskriminierung wegen einer Behinderung?

Wie sieht es jedoch aus, wenn der Arbeitgeber krankheitsbedingt gekündigt und zwar wegen einer Behinderung diskriminiert wird? Auch hier findet das Kündigungsschutzgesetz seine Anwendung. Geht es um eine Benachteiligung wegen einer Behinderung so kann es dazu führen, dass eine Kündigung für unwirksam erklärt wird. Dies regelt ebenfalls das Arbeitsgericht zum Thema Kündigungsschutzklage Krankheit. Auch der Europäische Gerichtshof hat sich bereits mit diesem Thema beschäftigt und hat eine Definition zum Thema Behinderung herausgebracht. So gilt auch eine Krankheit, die den Arbeitnehmer daran hindert vollständig am Berufsleben teilzunehmen als eine Behinderung, auch dann, wenn sie grundsätzlich heilbar ist. Das ist im Europarecht geregelt. Somit kann es sein, dass eine Kündigung wegen Krankheit hin und wieder auch als Diskriminierung wegen einer Behinderung ausgelegt werden kann. Sollte es sich hierbei um eine diskriminierende Kündigung handeln, wird diese vom Arbeitsgericht als unwirksam erklärt. Auch hierbei ist es ratsam eine Kündigung von einem Anwalt zum Thema Kündigungsschutzklage Krankheit überprüfen zu lassen.