Kündigungsschutzklage Erfolgsaussichten

Viele Arbeitnehmer sind zuerst einmal geschockt, wenn sie eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten. Zudem stellen sie sich die Frage, ob es sich lohnt, eine Kündigungsschutzklage einzureichen und sich so gegen die Kündigung zu wehren. Die Statistik zeigt, dass eine Kündigungsschutzklage Erfolgsaussichten recht hoch sind. Da ist es ratsam, sobald eine Kündigung ins Haus flattert, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, um die Frist nicht zu versäumen, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Die Frist liegt bei drei Wochen. Eingereicht wird die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht.

Kündigungsschutzklage Erfolgsaussichten und die Statistik

Sieht man sich die Statistik einmal genauer an, kann man erkennen, dass nur 16% aller gekündigten Arbeitnehmer eine Abfindung vom Arbeitgeber erhielten. Anders sieht es aus, wenn sich Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage Erfolgsaussichten erkämpfen. Hierbei steigt die Abfindung auf 57%. Somit kann man erkennen, dass die Chance auf den Erhalt eine Abfindung sich deutlich erhöht, wenn man eine Kündigungsschutzklage einreicht. Ebenso zeigt die Statistik, dass die Kündigungsschutzklage Erfolgsaussichten unter anderem mit einem Vergleich enden. Zwischen 80 und 90% aller eingereichten Kündigungsschutzprozess können durch einen Vergleich geschlichtet werden. Zwar wird hierbei keine Abfindung erkämpft, denn es werden andere Ziele verfolgt, wie beispielsweise das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses oder die Umwandlung einer fristlosen Kündigung in eine ordentliche Kündigung. Ebenso besteht die Möglichkeit, den Kündigungstermin um einige Wochen oder Monate hinauszuschieben und die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses mit einer guten Bewertung zu fordern. Auch die Auszahlung restlicher Urlaubstage in Geld sind möglich. Anders sieht es aus, in den Fällen, in denen bei der Kündigungsschutzklage diese nicht mit einem Vergleich beendet wird. Hierbei gewinnt entweder der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber dem Prozess. Das Risiko eines Arbeitnehmers, als Verlierer einer Kündigungsschutzklage herauszugehen, liegt statistisch gering zwischen fünf und 10%.

Kündigungsschutzklage Erfolgsaussichten Einzelfälle

Die Statistiken zeigen zwar, dass es bei Kündigungsschutzklage Erfolgsaussichten gibt, dennoch sollte man immer darauf achten, dass es auch Einzelfälle gibt, bei denen die Statistik versagt. Es gibt einige Fälle, bei denen die Erhebung einer Kündigungsschutzklage keinen Sinn macht. Das ist dann der Fall, wenn ein Arbeitnehmer über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, da er meistens selten die Chance hat den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen. Ebenso können bei der Erhebung der Kündigungsschutzklage Kosten entstehen, die dann der Arbeitnehmer selbst bezahlen muss. Daher sollte man auf jeden Fall sich genauestens überlegen, ob es Sinn macht, eine Kündigungsschutzklage einzureichen, wenn hohe Anwaltskosten auch auf einen zukommen. Verliert der Arbeitnehmer einen Kündigungsschutzprozess kommen zusätzlich Gerichtskosten hinzu. Daher ist es ratsam, nur mit einer Rechtsschutzversicherung überhaupt eine Kündigungsschutzklage durchzuführen. Dann steigen auch die Kündigungsschutzklage Erfolgsaussichten enorm.

Kündigungsschutzklage Erfolgsaussichten schnelle Entscheidung nötig

Wie erwähnt steigen die Kündigungsschutzklage Erfolgsaussichten nur dann, wenn man auch die Kündigungsschutzklage schnellstens hebt. Viel Zeit bleibt hierfür nicht, denn das Gesetz verlangt, dass die Kündigungsschutzklage innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens erhebt werden muss. Ist die drei Wochen Frist versäumt, dann kann man nur noch in Ausnahmefällen die Kündigungsschutzklage nachholen.