Kündigungsschutzgesetz 400 Euro Basis

Es gibt Beschäftigte, die nur ein Beschäftigungsverhältnis in Höhe von 400 € pro Monat haben. Sie werden auch als Minijobber bezeichnet. Wie sieht es aus, wenn sie eine Kündigung erhalten und sich gegen diese wehren möchten? Das Kündigungsschutzgesetz 400 Euro Basis sieht vor, dass Arbeitnehmer, die in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt sind ebenfalls unter das Kündigungsschutzgesetz fallen. Das bedeutet, dass auch für sie eine 3 Wochen Frist für die Einreichung der Klageschrift haben. Ebenso werden sie berücksichtigt, wenn es um die Ermittlung der Arbeitnehmer Anzahl im Unternehmen geht. Anders als Vollzeitbeschäftigte werden Minijobber jedoch nur anteilig bei der Berechnung der Mitarbeiter herangezogen.

Kündigungsschutzgesetz 400 Euro-Basis Voraussetzungen

Im Kündigungsschutzgesetz 400 Euro Basis ist geregelt, dass Arbeitnehmer, die geringfügig verdienen, den gleichen Anspruch für eine Kündigungsschutzklage haben, wie normal Beschäftigte. Das bedeutet auch, dass sie mindestens 6 Monate im Unternehmen beschäftigt sein müssen, damit sie unter das Kündigungsschutzgesetz fallen. Ebenso ist es wichtig, dass das Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter aufweist, so dass es nicht mehr als Kleinbetrieb herangezogen wird. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann das Kündigungsschutzgesetz 400 Euro Basis angewendet werden.

Kündigungsschutzgesetz 400 Euro Basis Kündigungsfristen

Auch bei Minijobbern gibt es Kündigungsfristen, die eingehalten werden müssen. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen jeweils zum 15. oder zum letzten Tag eines Kalendermonats zu kündigen. Exakt beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen spricht 28 Tage. Anders sieht es jedoch aus, wenn das Arbeitsverhältnis bei einem Minijobber länger als zwei Jahre dauert. Hierbei gelten andere Kündigungsfristen. Bei einer Anstellung von mindestens fünf Jahren muss der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 2 Monaten einhalten. Ist man seit mindestens 20 Jahren als Minijobber im Unternehmen tätig dann liegt die Kündigungsfrist bei 7 Monate. Sollte der Arbeitgeber sich nicht daranhalten, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit nach dem Kündigungsschutzgesetz 400 € Basis eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.

Kündigungsschutzgesetz 400€ Basis vorübergehende Beschäftigung

Anders sieht es jedoch aus, wenn das Beschäftigungsverhältnis zeitlich befristet ist. Bei solch einem Minijob wird von einer vorübergehenden Aushilfe gesprochen. Hierbei wird das Verhältnis im Minijob herangezogen. Sollte somit das Arbeitsverhältnis beispielsweise nur drei Monate betragen, so kann im Arbeitsvertrag eine kürzere Frist als Kündigungszeitraum angegeben werden. Auch Tarifverträge bieten die Möglichkeit, andere Fristen für Kündigungen anzugeben. Wer sich nicht sicher ist, ob das Kündigungsschutzgesetz 400 Euro-Basis eingehalten wurde, kann man seine Kündigung einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen.