Kündigungsschutzklage Zeitarbeit

Arbeitnehmern, die bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt sind werden Zeitarbeitnehmer bezeichnet. Sie schließen einen ganz normalen Arbeitsvertrag zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Arbeitnehmer. Die Zeitarbeitsfirma sorgt nun für Aufträge von anderen Firmen und schickt die Zeitarbeit Mitarbeiter als Leiharbeitnehmer in das Unternehmen. Wird von dem Unternehmen keine Leiharbeiter mehr benötigt so werden diese gekündigt. Dennoch bleibt das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Zeitarbeitsfirma bestehen. Die Zeitarbeitsfirma darf jedoch nicht den Arbeitnehmer kündigen, wenn es keine weiteren Aufträge mehr gibt. Sollte dies dennoch der Fall sein, so kann der Zeitarbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage Zeitarbeit einreichen.

Kündigungsschutzklage Leiharbeit fehlender Anschlussauftrag

Oftmals werden Zeitarbeiter gekündigt, weil ein fehlender Anschlussauftrag nicht zustande kommt. Wird unter anderem eine Kündigung aus betrieblichen Gründen ausgesprochen, so darf als Grund ein fehlender Anschlussauftrag nicht angegeben werden. Sollte das dennoch der Fall sein, gilt die Kündigung als unwirksam. Ein Zeitarbeiter sollte daher auf jeden Fall seine Kündigung von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage Zeitarbeit einreichen

Kündigungsschutzklage Zeitarbeit Auftragseinstellung

Anders sieht es aus, wenn das Unternehmen, in dem der Zeitarbeiter kurzweilig beschäftigt ist, ihn kündigt. Hier entsteht kein Kündigungsschutz, da er nur von der Zeitarbeitsfirma entliehen wurde. Hierbei spielt es keine Rolle, warum der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Zudem ist gesetzlich geregelt, dass zuerst Zeitarbeiter bzw. die Leiharbeiter gekündigt werden, bevor das Stammpersonal eine Kündigung erhält. Aus diesem Grund gibt es hier keine Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage Zeitarbeit einzureichen. Sollte jedoch die Zeitarbeitsfirma aufgrund der Rückgabe der Zeitarbeitnehmer von dem Unternehmen kündigen, dann ist diese Kündigung gegebenenfalls ebenfalls unwirksam, da es sich hierbei um einen Grund handelt wie ein Anschlussauftrag. Kurzweilige Auftragsflauten werden hierbei nicht berücksichtigt.

Kündigungsschutzklage Zeitarbeit Fristen

Wir bei einem normalen Arbeitnehmer auch gibt es auch bei der Kündigungsschutzklage Zeitarbeit die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Eine Kündigung wird also nach dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt. Mindestens ein Monat Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Auch die Form muss gewahrt werden, sodass bei einem Zeitarbeitnehmer vier Wochen als Kündigungsfrist grundsätzlich eingesetzt werden. Möchte sich der Zeitarbeiter gegen die Kündigung wehren, so kann er dies innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage Zeitarbeit tun.