Kündigungsschutzklage Termin

Sobald der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kündigt, hat dieser die Möglichkeit sich gegen die Kündigung zu wehren. Hierbei stellt er einen Antrag beim Arbeitsgericht, der dann prüft, ob die Kündigung wirksam oder unwirksam ist. Der Arbeitnehmer kann somit eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Doch er hat dafür nicht ewig Zeit, denn bei der Kündigungsschutzklage gilt es Fristen und Termine einzuhalten. Ein Kündigungsschutzklage Termin besteht darin, die Kündigungsschutzklage fristgerecht beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Die Frist beginnt mit Zustellung der Kündigung und gilt für drei Wochen danach.

Kündigungsschutzklage Termin Berechnung

Für die genannten drei Wochen gibt es eine einfache Berechnung. Sobald der Arbeitnehmer im Briefkasten die Kündigung erhält, beginnt die drei Wochen Frist. Ebenso beginnt diese, wenn er die Kündigung schriftlich vom Arbeitgeber überreicht bekommt. Hierbei spielt es keine Rolle, wann der Arbeitnehmer die Kündigung liest. Wichtig ist, dass eine Kündigung nur in schriftlicher Form erfolgen kann. Sollte durch die Fristberechnung von drei Wochen das Enddatum auf einen Feiertag oder Sonntag fallen, wird der nächste Werktag herangezogen. Bis zu diesem Tag muss bis Mitternacht die Kündigungsschutzklage eingereicht werden.

Kündigungsschutzklage Termin – Gütetermin

Durch das Einreichen der Kündigungsschutzklage ist der erste Kündigungsschutzklage Termin abgegolten. Nun folgt ein weiterer Termin, der meist innerhalb von drei bis fünf Wochen ansteht. Das Arbeitsgericht legt nun eine Kündigungsschutzklage Termin fest, für den sogenannten Gütetermin. Hier treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufeinander und versuchen außergerichtlichen Einigung zu erzielen. Scheitert dies, folgt ein weiterer Kündigungsschutzklage Termin.

Kündigungsschutzklage Termin vor dem Kammergericht

Sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nicht gütig einigen können, wird ein Kündigungsschutzklage Termin vor dem Kammergericht einberufen. Hier haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeiten ihre Seiten zu schildern und dann wird ein Urteil vom Richter gefällt. Auch hier kann ein weiterer Termin entstehen, wenn man mit diesem Urteil nicht zufrieden ist. Man kann hierbei eine Berufung beantragen. Auch hierbei sind bei der Kündigungsschutzklage Termin für die Berufung Fristen zu beachten.