Kündigungsschutzklage Streitwert

Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage ist im Bereich der Anwaltsgebühren im Kündigungsschutzverfahren maßgeblich. Sobald ein Arbeitnehmer einen Rechtsanwalt nach den Kosten im Kündigungsschutzverfahren anfragt, Verweis dieser zunächst auf den Streitwert hin. Doch was genau ist der Streitwert? Viele Mandanten haben hier das Problem und wissen nicht, was der Streitwert im Kündigungsschutzverfahren genau ist.

Streitwert im Kündigungsschutzverfahren

Grundsätzlich wird als Streitwert für die Kündigungsschutzklage das Dreifache Bruttomonatseinkommen des Arbeitnehmers herangezogen. Hierbei werden die letzten drei Bruttomonatseinkommen hergenommen, bevor die Klage eingereicht wird. Rechtlich wird dies durch den Beschluss des Landesarbeitsgerichts ist in Nürnberg durch einen Beschluss abgesichert. Die Gerichtskosten sind somit auf den Streitwert für das Dreifache Bruttomonatsgehalt begrenzt.

Kündigungsschutzklage Streitwert Berechnung

Um den Streitwert genau ermitteln zu können, wird das Bruttoeinkommen hergenommen. Würde ein Arbeitnehmer 3000 € brutto und 2200 € netto Arbeitslohn verdienen, so würde sich der Streitwert wie folgt berechnen: bei der einfachen Kündigungsschutzklage beträgt demnach 3 mal 3000 € der Streitwert. Somit kann gesagt werden, dass in diesem Beispiel der Streitwert 9000 € beträgt. Wie schon erwähnt, wird der Bruttolohn herangezogen und nicht der Nettolohn. Gibt es unterschiedliche Monatsverdienste, dann rechnet das Arbeitsgericht in der Regel die Bruttolöhne der letzten drei Monate zusammen und errechnet hierbei einen Mittelwert. Wird dann noch eine Abfindung gezahlt, wird die Abfindung nicht den bisherigen Streitwerten zu gerechnet, so dass es weiterhin bei den drei Bruttomonatsgehälter bleibt.

Kündigungsschutzklage Streitwert – wer setzt diesen fest?

Der Kündigungsschutzklage Streitwert wird immer vom Arbeitsgericht festgesetzt. Dies geschieht dann, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Ebenso wird der Streitwert vom Arbeitsgericht festgelegt, wenn es in der Güteverhandlung zu einem Vergleich kommt. Denn so kann es passieren, dass das Arbeitsgericht einige Zeit später erst den Streitwert ermittelt und festlegt. Beim Amtsgericht Berlin beispielsweise besteht eine Besonderheit, denn dort gibt es in der Regel kein Streitwertbeschluss, sondern vom Gericht wird nur eine Absichtserklärung zum Streitwert abgegeben.

Kündigungsschutzklage Streitwert – kann diese höher sein?

Grundsätzlich beläuft sich der Kündigungsschutzklage Streitwert auf die bereits genannten drei Bruttolohn Gehälter. Es ist jedoch möglich, dass der Anwalt, einen sogenannten Weiterbeschäftigungsantrag stellt, was ebenfalls typisch für die Kündigungsschutzklage ist. In der Regel bewertet das Arbeitsgericht diesen Weiterbeschäftigungsantrag mit einem zusätzlichen Bruttomonatsgehalt. Somit wird für den aktuellen Streitwert dann vier Bruttomonatsgehälter herangezogen. Weitere Gründe, warum der Streitwert sich erhöht liegt daran, dass der Arbeitnehmer Anträge neben den Kündigungsschutz Anträgen stellen kann. So kann man einen Antrag auf Zahlung von Arbeitslohn oder Erteilung eines Arbeitszeugnisses fordern, was wiederum den Kündigungsschutzklage Streitwert erhöht.