Kündigungsschutzklage Rechtsschutzversicherung

Ein Arbeitnehmer hat es nicht leicht, wenn der Arbeitgeber ihn kündigt. Zum einen ist der Job weg, das Gehalt fehlt und zum anderen weiß man nicht, was die Zukunft bringt. Einige Arbeitnehmer stellen sich hierbei die Frage, ob die Kündigung gerechtfertigt ist. Unter anderem dann, wenn beispielsweise der Arbeitgeber die Kündigung mündlich ausspricht. Gesetzlich hat eine mündliche Kündigung beispielsweise keine Wirkung. Arbeitnehmer, die sich hierbei unsicher sind, sollten einen Anwalt zu Hilfe nehmen.

Kündigungsschutzklage Rechtsschutzversicherung – Kosten?

Doch wer übernimmt die Kosten, wenn ein Anwalt für eine Kündigungsschutzklage herangezogen wird? Sobald ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, sollte er mit der Kündigung und seinen Arbeitsvertrag einen Anwalt aufsuchen. Diese prüft den Vertrag und auch die Kündigung, ob alles rechtens ist. Sollte der Rechtsanwalt bereits einige Ungereimtheiten finden, oder zu einer Abfindung raten, dann sollte der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Eine Kündigungsschutzklage kostet Geld. Besonders dann, wenn der Arbeitnehmer einen Anwalt in Anspruch nimmt. Mit der Kündigungsschutzklage Rechtsschutzversicherung ist es möglich, die Kosten über die Versicherung laufen zu lassen.

Kündigungsschutzklage Rechtsschutzversicherung was zahlt sie?

Arbeitnehmer, die eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, können Kosten für die Kündigungsschutzklage einreichen. Ebenso können Arbeitnehmer die Rechtsschutzversicherung kontaktieren, wenn sie eine Kündigung erhalten haben, um sich mit einem passenden Anwalt in der Nähe verbinden zu lassen. Hierbei kann bereits eine Erstberatung durchgeführt werden. Die Kündigungsschutzklage Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht nur die Kosten des Anwaltes, sondern alle weitere Kosten, die vor dem Arbeitsgericht entstehen können. Die sogenannten Gerichtskosten ermitteln sich anhand des Streitwertes, der wiederum durch die letzten drei Bruttogehälter berechnet wird. Auch die Anwaltskosten werden hieraus berechnet.

Kündigungsschutzklage Rechtsschutzversicherung Bindestrich was ist wenn man keine hat?

Doch nicht jeder Arbeitnehmer hat rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Viele halten dies für unnötig, sodass sie im Fall eine Kündigung ohne eine Rechtsschutzversicherung dastehen. Dennoch ist es möglich, eine Kündigungsschutzklage Rechtsschutzversicherung ohne diese durchzuführen. Auch kann man eine Kündigungsschutzklage ohne einen Anwalt bestreiten. Wer gerne gewinnen möchte, sollte dennoch einen Anwalt zu Rate ziehen, auch wenn die Kündigungsschutzklage Rechtsschutzversicherung hierbei nicht die Kosten übernimmt. Ein Anwalt macht es auch möglich, dass der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen muss. Hierbei muss beachtet werden, dass die Abfindung höher ist, als die anfallenden Kosten, sodass für den Arbeitnehmer kein Nachteil entsteht.