Kündigungsschutzklage Prozesskostenhilfe

Sobald der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Kündigung erhält, muss er innerhalb von drei Wochen darauf reagieren und gegebenenfalls beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben. Wird diese Frist verpasst, dann gibt es kaum noch eine Chance, eine Abfindung zu erhalten. Arbeitnehmer können hierbei die Klage auch selbst einreichen, wenn sie beispielsweise aus finanziellen Gründen ein Anwalt sich nicht leisten können bzw. keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Dies birgt jedoch nicht unerhebliches Risiko, da viele Fehler bei der Kündigungsschutzklage passieren können.

Kündigungsschutzklage Prozesskostenhilfe Fehler vermeiden

Bereits bei der Stellung der Kündigungsschutzklage können einige Fehler auftreten. So müssen Arbeitnehmer wissen, welche Daten eingetragen werden sollten und auch die Unterschrift wird oft vergessen. Zudem gilt es, die richtige Adresse des Arbeitgebers einzugeben. Besonders problematisch wird es, wenn der Arbeitnehmer in einer Filiale arbeitet und so nicht weiß, wo der Hauptsitz des Unternehmens liegt. Auch beim Antrag der Prozesskostenhilfe können einige Fehler auftreten. Dafür sollte man sich Zeit nehmen und diesen Antrag zusammen mit dem Anwalt ausfüllen.

Kündigungsschutzklage Prozesskostenhilfe

Doch wer hat überhaupt Anspruch Kündigungsschutzklage Prozesshilfe zu beantragen? Grundsätzlich kann jeder einen Antrag für Kündigungsschutzklage Prozesskostenhilfe beantragen. Arbeitnehmer, die jedoch eine Rechtsschutzversicherung besitzen, können die Kosten für Anwalt und Gericht bei der Kündigungsschutzklage dort einreichen und übernehmen lassen. Anders sieht es aus, wenn Arbeitnehmer keine Rechtsschutzversicherung haben und finanzielle Engpässe besitzen. Sie können dann beim Gericht eine sogenannte Prozesskostenhilfe beantragen. Die Kündigungsschutzklage Prozesskostenhilfe übernimmt bei Genehmigung die Kosten vor Gericht und auch die Anwaltskosten. Voraussetzungen sind unter anderem ein geringes Einkommen.

Kündigungsschutzklage Prozesskostenhilfe – wo wird beantragt?

Arbeitnehmer, die eine Kündigungsschutzklage Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen möchten müssen hierfür einen Antrag stellen. Diesen können sie nach Einreichen der Kündigungsschutzklage immer noch beim Arbeitsgericht stellen. Eine Vorlage, wie eine Kündigungsschutzklage Prozesskostenhilfeantrag aussieht findet sich zudem im Internet. Arbeitnehmer sollten damit zum Anwalt gehen und somit vermeiden, das war der Kündigungsschutzklage Prozesskostenhilfe im Antrag Fehler auftreten und der Antrag womöglich ungültig wird. So bleibt der Arbeitnehmer am Ende doch noch auf seinen Kosten sitzen.