Kündigungsschutzklage Probezeit

Viele Arbeitnehmer kennen das, sobald ein Arbeitsverhältnis geschlossen wird gibt es auch im Arbeitsvertrag oft eine Probezeit, die vereinbart wird. Das Bürgerliche Gesetzbuch beschreibt den Paragraphen 622 Abs. 3 , das eine Probezeit längstens für sechs Monate vereinbart werden darf. In der Probezeit gelten besondere Regelungen insbesondere der Kündigung. So haben beide Vertragsparteien die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis mit einer kurzen Kündigungsfrist von zwei Wochen zu kündigen. Im diesem Fall sollte man wissen, dass der Arbeitgeber nur eine Kündigung in der Probezeit durchführen kann, wenn die Probezeit auch wirklich im Arbeitsvertrag hinterlegt worden ist. Sollte dies nicht der Fall sein und im Arbeitsvertrag nichts von einer Probezeit vermerkt worden sein, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen. Arbeitnehmer sollten zudem beachten, dass es Tarifverträge gibt, aus denen eine kürzere Kündigungsfrist einer Probezeit sich ableiten lässt. Ebenso ist es zulässig, dass der Arbeitgeber am letzten Tag der Probezeit eine Probezeit Kündigung ausspricht. Hierbei kommt es darauf an, wann die Kündigung dem Arbeitnehmer zu geht. Sie sollte daher innerhalb der Probezeit beim Arbeitnehmer ankommen, auch wenn die tatsächliche Kündigungsfrist außerhalb der Probezeit liegt.

Kündigungsschutzklage Probezeit rechtliche Möglichkeiten?

Die Kündigungsschutzklage Probezeit zeigt schnell, das ist sehr schwierig wird, gegen eine Kündigung rechtlich anzugreifen. Ein Erfolg verspricht sich nur, wenn ein Formfehler der Kündigung gerückt werden kann oder wenn eine persönliche Unterschrift eines zur Kündigung berechtigen Vorgesetzten fehlt. Auch kann dies erfolgen, wenn die Kündigung per Fax oder per E-Mail zugestellt worden ist. Auch ist es möglich eine Kündigungsschutzklage Probezeit einzureichen, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten oder falsch berechnet wurde. Schwierig wird es jedoch, wenn inhaltliche Einwendungen gegen den Grund einer Probezeit Kündigung vorgelegt werden. Das liegt daran, dass neben meisten Fällen das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet. Das Kündigungsschutzgesetz beginnt erst bei Arbeitsverhältnissen von mindestens sechs monatiger Dauer und wird nur auf Betriebe angewendet, die mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen.

Kündigungsschutzklage Probezeit Anfechtung der Kündigung

Ein Arbeitnehmer wird es schwer haben, eine Kündigungsschutzklage Probezeit erfolgreich anzufechten. Dies kann nur zum Erfolg führen, wenn der Arbeitnehmer einen Nachweis führen kann, dass die Kündigungsgründe entweder gegen Treu und Glauben verstoßen oder sittenwidrig sind. Ein Beispiel dafür wäre unter anderem eine Kündigung, die aus Rachsucht ausgesprochen wird oder wenn der Arbeitnehmer sich weigert, gesetzeswidrige Handlungen zu begehen. So kann sein wenn eine Kündigung wegen einer kurzzeitigen Erkrankung ausgesprochen wird. Jedoch sollte der Arbeitnehmer wissen, dass bei der Kündigungsschutzklage Probezeit dieser Nachweis allerdings schwer zu erbringen ist. In den meisten Fällen ist es so, dass die Kündigung in der Probezeit keine konkreten Angaben zu den Kündigungsgründen enthalten und auch der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, sich dazu zu äußern. Anders sieht es bei Kündigungen im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes aus, denn hier ist der Arbeitgeber verpflichtet, Angaben über die Kündigungsgründe eine Probezeit Kündigung zu machen. Die einzige Besonderheit bei einer Kündigungsschutzklage Probezeit liegt darin, wenn man in der Probezeit gegen eine Kündigung geschützt ist. Dieses dann der Fall, wenn ein gesetzliches Verbot eine Kündigung besteht, z.B. bei einer Schwangerschaft.

Kündigungsschutzklage Probezeit und die Formvorschriften

Wie schon erwähnt, gibt es Fehler, die der Arbeitgeber bei einer Kündigung aussprechen machen kann. Diese sorgen dafür, dass eine Kündigung unwirksam wird. Das können formale oder auch materielle Fehler sein. Als formale Fehler beschreibt man die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Form. Das ist dann, wenn eine Kündigung mündlich und nicht in schriftlicher Form erfolgt ist. Ebenso muss das Original unterschrieben sein mit einer ordnungsgemäßeren Unterschrift und nicht bloß mit einem Namenskürzel. Kündigungen, die per E-Mail, SMS oder Fax übermittelt werden, sind ungültig. Materielle Fehler hingegen sind Fehler, die ohne gesetzliche zulässige Kündigungsgrund ausgestellt werden. Wer sich nicht sicher ist, ob eine Kündigungsschutzklage Probezeit mit Erfolg durchgeführt werden kann, sollte auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen.