Kündigungsschutzklage mündliche Kündigung

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, dass eine Kündigung immer in schriftlicher Form erfolgen muss. Die darf auch nicht per Fax, per SMS oder per E-Mail erfolgen. Hierbei wird die Briefform gewählt. Was passiert jedoch, wenn der Arbeitgeber eine mündliche Kündigung ausspricht? Besteht hier die Möglichkeit eine Kündigungsschutzklage mündliche Kündigung anzufechten? Das Landesarbeitsgericht in Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Kündigungsschutzklage unwirksam ist, wenn sie erst sechs Monate nach der mündlich erklärten Kündigung eingereicht wird. Grundsätzlich ist zwar so geregelt, dass man lediglich gegen eine schriftliche Kündigung eine Kündigungsschutzklage erheben kann, dennoch muss auch bei einer mündlichen Kündigung schnell reagiert werden. Der Gesetzgeber hat nach dem Kündigungsschutzgesetz dem Arbeitnehmer eine dreiwöchige Frist eingeräumt, um gegen die Kündigung vorzugehen. Das gilt auch bei der mündlichen Kündigung.

Kündigungsschutzklage mündliche Kündigung – Kündigungsarten

Im Bereich der Kündigung gibt es unterschiedliche Arten, wie eine Kündigung erfolgen kann. Neben der fristlosen Kündigung, gibt es die betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigung. Egal, weswegen der Arbeitnehmer gekündigt wird, der Arbeitgeber ist verpflichtet die Kündigung schriftlich auszusprechen. Diese kann entweder direkt dem Arbeitnehmer übergeben werden oder per Post zugestellt. Ab dem Tag der Zustellung beginnt nun eine dreiwöchige Frist, in der der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, der Kündigung zu widersprechen. Sollte der Arbeitgeber jedoch die Form der mündlichen Kündigung wählen, so sollte der Arbeitnehmer nicht lange warten und sofort eine Kündigungsschutzklage mündliche Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen. Diese Form der Kündigung ist unwirksam.

Kündigungsschutzklage mündliche Kündigung Frist

Durch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts in Berlin Brandenburg beträgt der Zeitraum für eine mündliche Kündigung sechs Wochen, das heißt innerhalb dieser Frist muss bereits Klage erhoben werden. Somit erhält der Arbeitnehmer drei Wochen längere Zeit, um sich gegen eine mündliche Kündigung wehren zu können. Sobald das Arbeitsverhältnis aufgrund der mündlichen Kündigung zudem beendet ist, kann eine Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung insgesamt verjährt sein. Ebenso kann durch den sogenannten Umstandsmoment, beispielsweise durch das Verlangen des Arbeitnehmers auf Herausgabe der Papiere eine Verjährung der Kündigungsschutzklage bewirkt werden.

Kündigungsschutzklage mündliche Kündigung Anwalt beauftragen

Sobald der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mündlich gekündigt, sollte dieser einen Anwalt aussuchen. Besonders rechtlich siehst sehr kompliziert aus, da grundsätzlich eine Kündigung in schriftlicher Form erfolgen muss. Mit Hilfe eines Anwaltes ist es leichter, die Klageschrift beim Arbeitsgericht einzureichen und dort vor dem Richter zu verhandeln. Zudem können Fehler bei der Kündigungsschutzklage mündliche Kündigung vermieden und so eine Verjährung verhindert werden. Die Kosten für den Anwalt übernimmt im Normalfall die Rechtsschutzversicherung.