Kündigungsschutzklage Mobbing

Mobbing wird in der heutigen Zeit immer ein weitaus ernsteres Problem. Auch im Arbeitsrecht gibt es daher viele Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsräte, damit sie sich zum Thema Kündigungsschutzklage Mobbing auskennen. Wer sich mit dem Thema Mobbing mehr beschäftigt, der weiß auch, dass sich dies auf das Arbeits- und Leistungsverhalten auswirkt. Die Betroffenen zweifeln an ihren eigenen Fähigkeiten, sind damit durch stark verunsichert und entwickeln ein intensives Misstrauen. Auch privat können sie darunter leiden. Arbeitnehmer, die im Unternehmen gemobbt werden leiden oftmals unter Depressionen oder gesundheitlichen Schäden.

Kündigungsschutzklage Mobbing erkennen

Mobbing ist nicht nur eine offen und ehrlich gemeinte Kritik, sondern hierbei geht es auch um versteckte Beanstandungen, Scherze, Anspielungen und Verweigerung selbständiger Hilfen über die Missachtung der üblichen Höflichkeitsformen. Aber auch Schikane und offene Diskriminierung gehören zu Mobbing. Arbeitnehmer, die zum Mobbingopfer werden, werden aus unterschiedlichen Gründen mit vielfältigen, mehr oder minder subtilen Methoden fertig gemacht.

Kündigungsschutzklage Mobbing die Kündigung

Wird Mobbing im Betrieb ausgeführt, so endet dies meist, dass der Arbeitgeber die Mobbingopfer kündigt. Betroffene Arbeitnehmer sollten innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Eine Kündigungsschutzklage Mobbing ist vor allem ein Fall für das Arbeitsgericht. Anders sieht es jedoch aus, wenn die Gründe für die Entlassung nicht mit dem Thema Mobbing zu tun haben, sondern durch mangelnde Qualifikation für die Arbeitsstelle oder betriebsbedingte Kündigung die Ursache sind. Anders sieht es aus, wenn die Kündigung nur aus dem Grund des Mobbings erfolgt ist. Sollte hierbei eine fristlose Kündigung ausgesprochen sein, dann gilt dies in der Regel als unwirksam, da kein wichtiger Grund angegeben ist. Auch eine ordentliche Kündigung ist hierbei nicht sozial gerechtfertigt und da sollte sich der Arbeitnehmer bei der Kündigungsschutzklage Mobbing an einen Anwalt wenden.

Kündigungsschutzklage Mobbing Urteil

Doch wie sieht es aus, wenn das Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage Mobbing als unwirksam einstuft. Muss das Mobbingopfer dann wieder zurück in das Unternehmen? Es ist sicher klar, dass das Mobbingopfer trotz einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage Mobbing nicht in das Unternehmen zurückkehren möchte. Das ist für alle auf jeden Fall nachvollziehbar und auch das Gericht sieht dies so. Daher wird dem Arbeitnehmer eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nicht weiter zugemutet. Das Gericht beschließt den Antrag des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, so dass der Arbeitgeber aufgefordert wird, eine angemessene Abfindung zu bezahlen.