Kündigungsschutzklage Krankenkasse

Viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, dass bei einer Kündigung viel mehr beendet wird als nur das Arbeitsverhältnis. Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung aufnehmen werden vom Arbeitgeber bei einer gesetzlichen Krankenkasse gemeldet. Die Versicherung beginnt mit dem Datum des Arbeitsverhältnisses und endet somit auch, sobald das Beschäftigungsverhältnis beendet wird. Wie sieht es nun aus, wenn eine Kündigungsschutzklage eingereicht wird?

Kündigungsschutzklage Krankenkasse – Auswirkungen

Sobald der Arbeitnehmer die Kündigung erhält, sollte er sich überlegen, ob er dagegen vorgehen möchte. Entscheidet sich der Arbeitnehmer für eine Kündigungsschutzklage, gilt es zum einen die Frist von drei Wochen einzuhalten und die Kündigungsschutzklage pünktlich beim Arbeitsgericht einzureichen. Ebenfalls sollte die Krankenkasse informiert werden. Sobald der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet wird meistens auch die Krankenversicherung geschlossen. Damit nun keine Lücke entsteht, bietet die Krankenkasse unter anderem eine freiwillige Versicherung an, bis die Sache vor dem Arbeitsgericht geklärt ist. Eine Kündigungsschutzklage Krankenkasse kann etwas dauern, so dass es sinnvoll ist, vorerst eine freiwillige Versicherung abzuschließen. Oftmals sind auch Familienangehörige mitversichert, die ebenfalls sonst ohne Versicherung dastehen würden. Eine Alternative zur freiwilligen Versicherung wäre bei der Kündigungsschutzklage Krankenkasse eine Familienversicherung, wenn der Arbeitnehmer verheiratet ist und der Ehegatte selbst durch eine Beschäftigung oder anderweitig pflichtversichert ist. Eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ist kostenlos.

Kündigungsschutzklage Krankenkasse Meldung beim Arbeitsamt

Ebenso wichtig ist es, sobald eine Kündigungsschutzklage eingereicht wird auch sich beim Arbeitsamt zu melden. Das hat den Hintergrund, das sollte die Kündigung als wirksam erklärt werden, der Arbeitnehmer dennoch abgesichert ist. Das Arbeitsamt nimmt einen Antrag auf und zahlt Leistungen, sofern vom Arbeitsgericht die Kündigung als unwirksam oder wirksam erklärt wird. Der Zeitraum wird durch das Urteil entschieden, ab wann die Leistungen gezahlt werden. Ebenso wichtig ist es, keine Lücke zwischen dem Beschäftigungsende und der neuen Versicherung durch die Arbeitsagentur zu haben. Daher sollte man bei der Kündigungsschutzklage Krankenkasse rechtzeitig einen Antrag stellen.

Kündigungsschutzklage Krankenkasse –Hilfe vom Anwalt

Auch ein Anwalt kann über die Kündigungsschutzklage Krankenkasse informieren und Hilfestellungen geben, insbesondere bei der Antragstellung. Die Kosten bei einer freiwilligen Versicherung liegen meist sehr gering, da oftmals nur der Mindestbeitrag herangezogen wird. Sobald eine Entscheidung vom Arbeitsgericht vorliegt, wird entweder die freiwillige Versicherung rückwirkend beendet oder aber zu dem Zeitpunkt beendet, ab dem Tag an den Leistungen vom Arbeitsamt oder vom Arbeitgeber weiterhin oder wieder übernommen werden.