Kündigungsschutzklage Erfolg

Viele Arbeitnehmer fühlen sich wehrlos, wenn sie vom Arbeitgeber unerwartet eine Kündigung erhalten. Manche resignieren und nehmen die Kündigung an, andere suchen sich rechtliche Hilfe. Eine Kündigung ist nicht immer gerechtfertigt, daher raten viele Anwälte, die sich im Bereich Arbeitsrecht auskennen, sich gegen die Kündigung zu wehren und eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Statistiken zeigen, dass eine Kündigungsschutzklage Erfolg haben kann, meist öfters, als man denkt.

Kündigungsschutzklage Erfolg mit einem Gütetermin

Sobald die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Kündigungseingang beim Arbeitsgericht vorliegt, setzt dieses einen sogenannten Gütetermin fest, an dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich an einen Tisch setzen müssen. Hierbei sitzt ein Richter dabei und sorgt für die Schlichtung. Eine Kündigungsschutzklage Erfolg kann auch dann erzielt werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich bei diesem Gütetermin einigen, ohne dass der Richter ein Urteil fällen muss. Bei dieser Einigung geht es meist darum, dass die Kündigung unwirksam erklärt wird und der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält. Ebenso kann eine Kündigungsschutzklage Erfolg auch bedeuten, dass der Arbeitnehmer seinen alten Arbeitsplatz wiederbesetzen darf.

Kündigungsschutzklage Erfolg durch Urteil

Sollte sich bei dem Gütetermin kein Erfolg einstellen, heißt es noch lange nicht, dass der Kündigungsschutzklage Erfolg damit erloschen ist. Im Gegenteil, nun folgt ein weiterer Termin vor der Kammer, an dem nicht nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammentreffen, sondern auch ein Richter und zwei weitere Personen. Hier haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber erneute Möglichkeit, ihre Seiten vorzutragen und danach wird ein Urteil gefällt. Auch hier sehen die Kündigungsschutzklage Erfolgsaussichten relativ gut aus. Wichtig ist, dass Arbeitnehmer sich hierfür einen Anwalt zu Hilfe nehmen.

Kündigungsschutzklage Erfolg durch Anfechten des Urteils

Doch was ist, wenn das Gericht für den Arbeitgeber und gegen den Arbeitnehmer entscheidet? Heißt dies nun, dass die Kündigungsschutzklage erfolglos geblieben ist? Nein, denn auch jetzt hat der Arbeitnehmer erneut die Möglichkeit, Berufung gegen das Urteil einzureichen. Wie hoch hierbei der Kündigungsschutzklage Erfolg ist, kann nur ein Anwalt genauestens ermitteln. Dieser gibt ebenfalls Ratschläge, ob eine Berufung des Urteils etwas bringen kann oder nicht.