Kündigungsschutzklage Dauer

Der Arbeitnehmer erhält zum Anfang des Monats die Kündigung und ein paar Tage später zieht er einen Anwalt zu Rate. Hierbei kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht herangezogen werden. Dieser überprüft die Kündigung und beschließt mit dem Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Wird dies innerhalb der nächsten Zeit getan, so kann man Mitte des Monats bereits mit einem Arbeitsgericht Bescheid rechnen. Wer sich Zeit lässt, kann eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen einreichen. Ist diese Frist verstrichen, besteht nicht mehr die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Es gibt Ausnahmen, in denen es dennoch der Fall ist, nur treten sie eher selten in Kraft.

Kündigungsschutzklage Dauer beschleunigen

Sobald das Arbeitsgericht die Kündigungsschutzklage fristgerecht vorliegen hat, wird ein sogenannter Gütetermin vereinbart. Dieser wird meist drei Wochen nach Eingang der Klage bestimmt. Sollte der Gütetermin scheitern, verzögert sich die Kündigungsschutzklage Dauer. Mit einreichen der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht werden gleichzeitig Schriftsatzfristen für den Arbeitgeber von vier Wochen aufgesetzt. Ebenso erhält dies der Arbeitnehmer für weitere vier Wochen, so dass man für eine Kündigung beispielsweise im Juni, bis zum 8. September die Schriftsatzfrist läuft. Sobald die Frist abgelaufen ist und kein Gütetermin schlichten konnte, wird zwei Wochen nach der letzten Frist ein sogenannter Kammertermin festgesetzt. Das Urteil wird dann gegen Ende September erwartet. Somit kann man sagen, dass der Prozess knapp 4 Monate gedauert hat. Meistens sieht solch ein Verfahren von nur vier Monaten in der Theorie gut aus, die Praxis zeigt, dass ein Kündigungsschutzverfahren Dauer deutlich länger benötigt

Kündigungsschutzklage Dauer Berechnungsregeln

Beträgt beim Arbeitnehmer die Kündigungsfrist noch ein paar Monate, beispielsweise länger als 3 Monate, dann orientiert sich das Arbeitsgericht daran und versucht, das Verfahren in der ersten Instanz in diesem Zeitraum abschließen zu können. Ein Vorteil für den Arbeitnehmer ist es, dass es ein Beschleunigungsgrundsatz im Kündigungsschutzverfahren gibt, so dass Kündigungsschutzklagen von Seiten der Gerichte zeitnah zu bearbeiten sind. Ein Druck ausüben bringt auf keinen Fall etwas, da dies taktische unklug ist, da dies der Gegenseite eine gewisse Notlage signalisiert, dass den Preis in Form einer Abfindung empfindlich drücken kann.