Kündigungsschutzklage befristeter Vertrag

Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber ungerechtfertigt eine Kündigung erhalten, haben die Möglichkeit, beim Arbeitsgericht innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Doch wie sieht es aus, darf man die Kündigungsschutzklage befristeter Vertrag einreichen? Bestehen hierbei Ansprüche? Oder haben nur Arbeitnehmer, die ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besitzen einen Anspruch auf eine Kündigungsschutzklage?

Kündigungsschutzklage befristeter Vertrag

Im Fall einer Kündigung kann der Arbeitnehmer auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis eine Kündigungsschutzklage erheben. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht. Ausgangspunkt der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes war es, dass ein Arbeitgeber ein befristetes Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt hatte und zwar vor dem vereinbarten Befristungsende. Grundsätzlich klingt dies als nichts Ungewöhnliches. Jedoch ist vielen unbekannt, dass gemäß Paragraph 15 Abs. III TzBfG grundsätzlich eine ordentliche Kündigung vor dem Ablauf der vereinbarten Befristung nicht möglich ist. Die Ausnahme ist, dass etwas anderes vereinbart und im Tarifvertrag hinterlegt wurde.

Kündigungsschutzklage befristeter Vertrag auch während der Befristung

Es gilt also zu prüfen, ob die Kündigung im richtigen Zeitraum ausgesprochen wurde und ob eine Kündigungsschutzklage befristeter Vertrag eingereicht werden kann. Auch hierbei muss die dreiwöchige Klagefrist eingehalten werden, die auch bei normalen Arbeitsverhältnis herangezogen wird. Das Bundesarbeitsgericht widerspricht dem nicht, sondern beruht sich darauf, dass es Sinn und Zweck der Klagefrist nach Paragraph 4 des Kündigungsschutzgesetzes sei, schnellstmöglich eine Klärung zu erzielen, ob die Kündigung des Arbeitsverhältnisses endet oder eben nicht. Das gleiche gilt übrigens auch, wenn eine offensichtlich unwirksame Kündigung ausgesprochen wird. Letztendlich kann nur vom Gericht abschließend entschieden werden, ob die Kündigung rechtmäßig oder unrechtmäßig ausgesprochen wurde.

Kündigungsschutzklage befristeter Vertrag – Hilfe vom Anwalt

Jedem Arbeitnehmer sei geraten, auch eine Kündigungsschutzklage befristeter Vertrag einzureichen und sich sofort anwaltliche Hilfe zu holen, sobald die Kündigung eintrifft. Wichtig ist, dass dies innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erfolgt. Sobald die Frist verstrichen ist, wird die Kündigung unwiderruflich bestandskräftig. Daher ist es ratsam, für eine Kündigungsschutzklage befristeter Vertrag sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen.–