Kündigungsschutzgesetz Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung ausüben, erhalten einige Rechte. Zudem unterliegen sie ab einer sechsmonatigen Beschäftigung dem Kündigungsschutzgesetz. Das Kündigungsschutzgesetz Arbeitnehmer regelt hierbei alle Belange, die rund um die Kündigung entstehen können. Sie setzt Fristen, regelt Kündigungsschutzfristen und teilt mit, wie eine Kündigung auszusehen hat.

Kündigungsschutzgesetz Arbeitnehmer Betriebsgröße

Das Kündigungsschutzgesetz Arbeitnehmer tritt nur dann in Kraft, wenn auch das Unternehmen dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Beschäftigten mindestens 6 Monate dort angestellt sind. Das allein reicht jedoch nicht aus, damit das Kündigungsschutzgesetz Arbeitnehmer wirksam wird. Ebenso gilt es die Betriebsgröße zu ermitteln. Hierunter fallen alle Angestellten und Arbeitnehmer in einem Unternehmen. Auszubildende werden bei der Berechnung der Betriebsgröße nicht berücksichtigt. Des Weiteren werden Teilzeitbeschäftigte, die zwischen 20 und 30 Stunden die Woche arbeiten nur anteilig berechnet. Wichtig für das Kündigungsschutzgesetz Arbeitnehmer ist eine Mitarbeiterzahl von über 10. Anders sieht es aus, wenn die Arbeitsverträge noch vor dem 31.12 2003 geschlossen wurden. Hierbei gilt eine Betriebsgröße von 5 Mitarbeitern.

Kündigungsschutzgesetz Arbeitnehmer Arten der Kündigung

Der Arbeitgeber hat unterschiedliche Möglichkeiten, seinen Arbeitnehmer zu kündigen. Neben einer ordentlichen Kündigung, gibt es eine fristlose Kündigung und Sonderkündigung. Hierbei muss sich der Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz Arbeitnehmer richten. Somit muss er zum einen Kündigungsfristen einhalten und zum anderen die Form wahren. Unter Form wahren versteht man, dass eine Kündigung nur in schriftlicher Form erfolgen kann. Hierbei regelt das Kündigungsschutzgesetz Arbeitnehmer, dass die Kündigung nicht per Fax, E-Mail oder SMS versendet werden da. Ebenso gilt eine Kündigung als unwirksam, wenn sie mündlich ausgesprochen wird.

Kündigungsschutzgesetz Arbeitnehmer Rechte für Arbeitnehmer

Doch nicht nur der Arbeitgeber findet einige Regelungen und Anweisungen im Kündigungsschutzgesetz Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitnehmer finden wichtige Informationen darin. So erhalten sie alle Informationen darüber, wie sie sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung wehren können. Dies kann unter anderem durch eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erfolgen. Das Kündigungsschutzgesetz Arbeitnehmer regelt hierbei die Frist von drei Wochen und zeigt auf, wo eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden muss. Ebenso findet der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzgesetz Regelungen für spezielle Personenkreise, wie beispielsweise bei Schwangeren.